Die Ableitung evozierter Potenziale (VEP und AEP) dient zur Funktionsmessung der Seh- und Hör-Gleichgewichts-Nerven zum Gehirn.

Es handelt sich um elektrische Spannungsänderungen, die durch ein EEG über der Sehrinde oder im Hirnstamm abgeleitet werden, während der Patient visuellen oder akustischen Reizen ausgesetzt ist.

Das Verfahren der Potentialableitung

Dem Patienten werden Elektroden am Kopf angelegt. Auf einem Bildschirm werden visuelle Reize (Schachbrettmuster mit schnell wechselnder Kontrastumkehr oder alternierenden Lichtblitzen) oder akustische Reize über Kopfhörer präsentiert. Per EEG erfolgt die Messung der Geschwindigkeit und Stärke der Reizeweiterleitung an die Sehrinde oder den Hirnstamm.

Die Untersuchung erfolgt ohne Pupillenerweiterung und nimmt je nach Diagnose max. ca. 15 Minuten in Anspruch.

Da sich zu jeder Zeit spontane neuronale Aktivität als Rauschen im EEG darstellt, müssen die evozierten Potenziale mehrmals hundertfach gemittelt werden, damit sie als Potenzialänderung erkennbar sind. Dieses Verfahren wird auch als Averaging bezeichnet.

Die EEG-Kurve zeigt im Normalfall eine charakteristische Potentialänderung. Positive und negative Ausschläge treten nach einer definierten Latenzzeit auf, so dass Veränderungen Hinweise auf ein krankhaftes Geschehen darstellen.

Bei Entzündungen oder Degenerationen des Seh oder Hörnervens ist die Nervenleitgeschwindigkeit vermindert, die Latenzzeit ist erhöht.

Das VEP wird durchgeführt bei:

  • unklarer (akuter) Sehstörung
  • bestimmte Medikamenteneinnahmen

Das VEP dient dem Ausschluss / Nachweis von:

  • Entzündung des Sehnerven (Optikusneuritis / Multiple Sklerose)
  • Kompression bzw. Verletzung der Sehbahn (Optikustrauma / Tumor)
  • krankhafte Veränderung der Makula (Makulopathien)
  • kortikale Blindheit; Anton-Syndrom
  • Nervenbahnschädigungen durch verminderte Blutversorgung (ischämische Optikusneuropathie)
  • Netzhautschädigung durch verminderte Blutversorgung (retinale Ischämie)
  • Schädigung der Nervenbahnen durch Tabak, Alkohol oder Medikamente
  • Veränderungen der Papillen (Austrittsort des Sehnerven aus dem Augapfel)
  • vererbter Atrophie (Schwund) des Sehnerven (Autosomal dominante Optikusatrophie)

Das AEP wird durchgeführt bei:

  • Doppelbilder beim Sehen
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Taubheit im Gesicht
  • unklarer Hörminderung

Das AEP dient dem Ausschluss / Nachweis von:

  • gutartigem Tumor des Hörnerven
  • Durchblutungstörungen im Bereich des Hirnstamms
  • Entzündungen im Hirnstamm

Ihr Nutzen

Das VEP ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Störungen und Erkrankungen der kompletten Sehbahn, so daß eine gezielte Therapie rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Das AEP ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Störungen und Erkrankungen der kompletten Hör-/Gleichgewichtsbahn, so daß eine gezielte Therapie rechtzeitig durchgeführt werden kann.